Kreisgruppe Wolfsburg

Naturschutz in Wolfsburg


 

Hochwasser hilft der Natur - Der Schutz von Drömling und Barnbruch

Foto: R. Schultz

Drömling und Barnbruch als Schutzgebiete sind Bestandteil des Natura 2000 Konzeptes und somit von gesamteuropäischer Bedeutung. Ihre Erhaltung ist vorwiegend vom Wasserangebot geprägt. Insbesondere die winterlichen Hochwasser der Aller überschwemmen für mehrere Wochen Wiesen und Waldflächen. Überschwemmungen finden hier seit der letzten Eiszeit statt und sind nicht etwa Ereignisse der letzten Jahrzehnte. Älteren Berichten zufolge waren die Überschwemmungen in früheren Zeiten noch viel umfangreicher als heute. So konnte man noch in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts im Winter auf den überschwemmten und gefrorenen Wiesen mit Schlittschuhen von Vorsfelde bis Gifhorn gleiten.

Die Hochwasser sind die Grundlage für den Fortbestand der Lebensraumtypen, die in den Allerniederungen vorzufinden sind. Zu ihnen gehören Röhrichte, Hochstaudenfluren, Flutrasen, Hart- und Weichholz-Auwälder. Die dort lebenden Pflanzen und Tiere sind an die periodischen Überflutungen angepasst und nicht etwa durch die Hochwasser gefährdet, wie man vielleicht aus Katastrophenberichten der Medien schließen könnte. Einige Arten sind sogar auf regelmäßige Flutungen angewiesen, wenn ihr Überleben gesichert werden soll. So werden z. B. Brutvögel wie Kranich oder Bekassine durch hohen Wasserstand vor Nesträubern geschützt. Überschwemmungen sorgen für ein hohes Nährstoffangebot in den Wiesen und Auwäldern. Im Frühjahr und Herbst bieten sie Rastvögeln ein überreiches Nahrungsangebot auf ihrem Durchzug.

Die Überflutungen haben zudem einen positive Effekt auf den Klimaschutz. Sie verhindern, dass Sauerstoff mit den tieferen Torfschichten in Berührung kommt. Der im Torf gebundene Kohlenstoff kann nicht oxidieren und freigesetzt werden. Bei dauernd hohen Grundwasserständen wäre sogar eine CO2-Bindung durch neue Torfbildung möglich. Jedoch ist in den Torfschichten des Drömlings ein erheblicher Abbau zu verzeichnen, weil die Hochwasser viel zu schnell abgeleitet werden und der Grundwasserspiegel in trockenen Sommermonaten zu stark absinkt.

Schon seit dem Mittelalter werden Flussläufe eingedämmt und die Überschwemmungsflächen entwässert. Die Mittel waren jedoch sehr begrenzt. Mit dem Beginn der Industrialisierung haben sich die Möglichkeiten des Wasserbaus aber dramatisch verändert. Nicht nur an der Aller. Seit Jahrzehnten wiederholt sich in allen Flussniederungen der gleiche Prozess der Naturzerstörung. Zunächst werden Hochwasserschutzmaßnahmen wie Eindeichung und Entwässerungsmaßnahmen durchgeführt. Im weiteren Schritt erfolgt dann eine landwirtschaftliche Nutzung auf den trockenen Flächen - oder an Ortsrändern sogar die Ausweisung von Bauland. Diese Nutzungsänderung in den Niederungen stellt wiederum neue und zusätzliche Ansprüche an den Wasserbau, damit die neuen Wohngebiete vor extremen Hochwassern geschützt sind. Weiterer Hochwasserschutz wird gefordert mit der Folge weiter sinkender Wasserpegel. Und das Spiel wiederholt sich. Auf diese Weise setzt sich die Trockenlegung der Überschwemmungsflächen über Jahrzehnte fort, bis die Flüsse kanalartig zwischen hohen Deichen eingezwängt sind und von den Überflutungsflächen nichts mehr übrig ist. Wir befinden uns heute nahezu am Ende dieser Entwicklung. So existiert heute im norddeutschen Tiefland nur noch ein Bruchteil der einst natürlichen Überflutungsflächen. Und mit ihnen verringert sich die Zahl der an Hochwasser angepassten Tier- und Pflanzenarten. So sind viele Arten, die ausschließlich in Überschwemmungsgebieten vorkommen, vom Aussterben betroffen und in der Roten Liste aufgeführt.

Auch der Verlauf der Aller unterlag aus Sicht des Naturschutzes schwerwiegenden Eingriffen. Massive Änderungen des Verlaufs der Aller sind im Wolfsburger Raum seit Mitte des 18. Jahrhunderts zu verzeichnen. Ein großer Teil der Allerniederung im Stadtgebiet wurde in den 30er Jahren bebaut. Bis in jüngster Zeit fand die Bebauung in den natürlichen Überschwemmungsflächen ihre Fortsetzung. Und auch aktuell sind Bauvorhaben in den Überschwemmungsflächen geplant.

 

Wir wollen ein Wassermanagement für den Naturschutz

Die oben beschriebene Entwicklung ist zu stoppen. Der BUND setzt sich für einen ökologischen Hochwasserschutz ein. Alle Maßnahmen für den Naturschutz müssen auf eine Ausweitung des Wasserangebotes abzielen. Der Grundwasserpegel sollte in den Überschwemmungsflächen ganzjährig auf einem möglichst hohen Pegel gehalten werden.

Als erste Maßnahme hat zu gelten, dass jegliche Baumaßnahmen in Flächen, die gelegentlich durch die Allerhochwasser überschwemmt werden, zu unterbinden sind. Im weiteren Schritt sollte auf Revitalisierung gesetzt und den Überschwemmungen wieder mehr Raum gegeben werden. So könnten z.B. Ackerflächen in den Randbereichen der Naturschutzgebiete wieder in Wiesen umgewandelt werden. Mit diesen Maßnahmen werden Retentionsflächen gewonnen, in denen Hochwasser zurück gehalten werden kann.

Die der Aller zufließenden Bäche sollten in der Niederung verbreitert werden. Bei gleichzeitiger Sohlaufhöhung würden sie ihr Wasser bei Starkregen an die angrenzenden Flächen abgeben und so auch in den Sommermonaten nach starken Regengüssen für kurzzeitige Flutung sorgen.

Bezogen auf das Wolfsburger Stadtgebiet ist im Barnbruch und Drömling immer wieder das Trockenfallen der Gräben in den Sommermonaten zu beobachten. Im Sommer 2023 war sogar die Aller im Wolfsburger Drömling über mehrere Wochen ohne Wasser. Den Trockenperioden ist vorzubeugen, indem das Wasser im Frühjahr möglichst lange in den Wiesen gehalten wird. Für die selteneren Sommerhochwasser gilt das gleiche. Ein hoher Wasserstand in den Gräben, bis wenige Zentimeter unter der Geländeoberkante, ist möglichst ganzjährig zu halten. Im Drömling muss dazu die Sperranlage für den Steggraben an der Aller (Brücke B188) wieder funktionstüchtig hergestellt werden. Das Wasser ist im Frühjahr an diesem Wehr so lange wie möglich aufzustauen. Weiterhin müssen Sperranlagen für die Seitengräben, die zum Steggraben führen, eingerichtet werden. In den Gräben des Barnbruchs ist ebenfalls das Wasser aufzustauen, wofür Sperrwerke zu installieren sind.

Anstatt im Falle eines Hochwassers das Wasser der Aller über den Hochwasserentlaster am Allerknie bei Grafhorst in den Mittellandkanal abzuleiten, sollte es bevorzugt in die Wiesen des Drömlings eingeleitet werden. So hat der Aller-Ohre-Verband im Landkreis Helmstedt den Damm der Aller in einem kurzen Abschnitt abgetragen. Dadurch wird im Hochwasserfall das Wasser der Aller zum Teil in einen Auwald abgeleitet. Derartige Maßnahmen sollten auch für den Verlauf der Aller im Wolfsburger Stadtgebiet geprüft werden.

 


 

Verordnungen für Wolfsburger Naturschutzgebiete unzureichend

Dies ist ein Beispiel, wie es vor dem Ausbau der Wege im Drömling aussah - eine Aufnahme von Reinhold Wagner, 2012 Reinhold Wagner, Im NSG Drömling

Derzeit werden die Verordnungen für drei Wolfsburger Naturschutzgebiete überarbeitet. Anlass zur Neufassungen der Verordnungen ist das EU-Recht, das in den Natura 2000 Gebieten erheblich strengere Anforderungen an den Schutz von Tiere und Pflanzen und deren Lebensräume stellt, als das bisher in unseren Schutzgebieten Drömling und Barnbruch der Fall ist. Im EU-Recht genießt der Schutz der bedrohten Arten und Lebensräume höchste Priorität vor allen anderen Interessen.

Die von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe für die Wolfsburger Schutzgebiete erfüllen bei Weitem nicht die Schutzziele des EU-Rechts. In unseren Stellungnahmen gehen wir detailliert darauf ein. Die Stellungnahmen stehen zum Download als PDF zur Verfügung:

 

 

Stellungnahme Düpenwiesen

Stellungnahme NSG-Drömling

Stellungnahme NSG-Barnbruch Wiesen

Stellungnahme NSG-Barnbruch Wald

Stellungnahme NSG Hohnstedter Holz

Die Entwürfe der Gebietsverordnungen stehen auf der Homepage der Stadt Wolfsburg zum Download bereit.

Unsere Einwände richten sich in der Hauptsache gegen die großzügigen Freistellungen gegenüber der Forst und Jagd:

Nach unserer Auffassung können Landwirtschaft, Forst und Jagd auch in Schutzgebieten betrieben werden. Sie müssen jedoch auf die Anforderungen zum Schutz bedrohter Arten und Lebensraumtypen abgestimmt sein. Bei der gegenwärtigen Fassung der Verordnungen sehen wir diesen Anspruch bei Weitem nicht erfüllt. Bei der großzügigen Freistellung zur Forstwirtschaft liegt nach unserer Auffassung sogar ein Verstoß gegen das EU-Recht vor, weil damit der Beseitigung seltener und geschützter Lebensraumtypen selbst in Schutzgebieten Tür und Tor geöffnet wird.


 

BUND für die Rettung der Streuobstwiese Alt Wolfsburg

Der BUND Wolfsburg setzt sich für die Erhaltung eines wertvollen Lebensraumes im historischen Ortskern Alt Wolfsburgs ein. An der nördlichen Kurve des Löwenfeldweges befindet sich eine gepflegte Streuobstwiese, die als Allmendefläche Teil des historischen Alt-Wolfsburg ist. Die Wiese und die Bäume bieten Insekten und Vögeln Lebensraum und Nahrung, sie ist für die Artenvielfalt von hohem Nutzen. Diese Streuobstwiese und alle weiteren in Wolfsburg werden von der Stadt gepflegt und in gutem Zustand gehalten. Unter hohem Aufwand ist diese naturnahe Fläche in der Vergangenheit erhalten worden. Jetzt soll sie zerstört werden. 

Nach gegenwärtigen Planungen soll die Streuobstwiese versiegelten Parkplätzen weichen. Sie seien für den Ausbau des Hotels Alter Wolf notwendig. Aus unserer Sicht ist das nicht notwendig. Im Umkreis sind schon eine große Zahl von Parkplätzen vorhanden. Außerdem gibt es andere Möglichkeiten um Parkplätze zu schaffen, bei denen die Nachteile für die Natur gering gehalten werden können. Der BUND hat dies im Bauausschuss im November vorgeschlagen und sich gegen die Vernichtung der Streuobstwiese ausgesprochen. Die lokale Presse hat darüber berichtet.


 

Grün kaputt

Zaghaft tut sich etwas in Wolfsburgs Grünanlagen: Da und dort werden Blühstreifen angelegt, etwa auf dem Mittelstreifen der Kleiststraße oder am Rathaus. Deshalb ist es umso unverständlicher, dass in diesen Tagen überall wieder die Rasenmäher des Geschäftsbereichs (GB) Grün das Kommando übernommen haben und dafür sorgen, dass ja nichts Blühendes überlebt.

Ein besonders trauriges Beispiel ist die kleine Wiese stadtauswärts rechts der Braunschweiger Straße hinter der alten Eiche (siehe Bild). Hier haben wir letztes Jahr noch etwa 500 blühende Heidenelken, eine besonders geschützte Art, die als gefährdet eingestuft ist, neben anderen Blühpflanzen gefunden. Jetzt ist alles vor der Blüte ohne Not kurzgemäht, nur umgraben hätte noch mehr geschadet.

Längs der Dieselstraße ist reihenweise der ebenfalls geschützte Knöllchensteinbrech bis in die Grabenböschungen hinein abgemäht worden, auch er hatte keine Chance zu blühen und Schmetterlingen und anderen Insekten Nahrung zu liefern. Hier war es der GB Straßenbau/Straßenbetrieb, der für „Ordnung“ gesorgt hat.

Muss am Schillerteich das Grün bis ans Ufer kurzgeschoren werden? Nur die Gänse freuen sich.

Der Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES), vor kurzem in Paris vorgestellt, beschreibt eindringlich, dass über eine Million Arten von Tieren und Pflanzen vom Aussterben bedroht sind, und nennt als Hauptursache den immensen Flächenverbrauch durch den Menschen.

Stadtförster Schäfer hat es doch vorgemacht: Ohne großen Protest haben wir uns inzwischen daran gewöhnt, dass der Wolfsburger Stadtwald nicht mehr so aufgeräumt ist wie früher. Überall liegt Totholz herum, abgestorbene Bäume werden nicht mehr unbedingt entfernt. Das tut der Natur gut, ist gelebter Naturschutz und wäre ein Vorbild auch für die Pflege der städtischen Grünanlagen.

Reicht es nicht, wenn entlang der Wege mit einer Breite von maximal 1 m gemäht wird und Spiel- und Sportflächen sowie Freilaufflächen für Hunde freigehalten werden? Für die übrigen Grünflächen genügten doch zwei Mahden im Jahr, die erste nicht zu früh, damit Blühpflanzen sich aussamen können. Die dadurch eingesparte Arbeitszeit ließe sich gewiss anderweitig verwenden, z. B. für eine Schulung der Mitarbeiter des GB Grün in Sachen Naturschutz.

Wir wünschen uns, dass aus dem GB Grün ein GB „StadtNatur“ wird und alle anderen Geschäftsbereiche der Stadt davon lernen.

Gleiches gilt auch für die Wolfsburger Wohnungsbau - Gesellschaften.


 

Rechtswidriger Ausbau der Wege im Drömling

Der Ausbau des Wegenetzes im NSG "Wendschott und Vorsfelde" ist ein massiver Eingriff in das Naturschutzgebiet. Erlaubt ist eine Unterhaltung der Wege. Jedoch sind im September/Oktober 2018 über 8,5 km des Wegenetzes von 2,5 m Breite auf 4 m bis 4,30 m aufgeweitet und erheblich aufgeschüttet worden. Aus Sicht des BUND liegt hier ein Verstoß gegen die Naturschutzverordnung vor, wonach es gemäß §4 Abs. 3 a verboten ist, "bauliche Anlagen jeder Art zu errichten oder äußerlich wesentlich zu verändern". Dazu gehört auch das Wegenetz. Der BUND hat deshalb den Verstoß bei der Unteren Naturschutzbehörde angezeigt.

Landschaftbild erheblich beeinträchtigt
Neben dem Eingriff in den Naturhaushalt ist das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt. Die Wege waren ausgefahren und hatten den Charakter von Hohlwegen. Die Nebenwege hatten nur ein geringfügig höheres Niveau als die Wiesen und waren aus einiger Distanz nicht sichtbar. Jetzt ragen sie durch die konvexe Aufschüttung deutlich aus ihrer Umgebung heraus.

Biberbau zerstört
Darüber hinaus wurde ein Biberbau zerstört, indem Strauchschnitt auf dem Bau abgelagert wurde. Hierzu hat der BUND eine Strafanzeige gegen die Feldmarkinteressentenschaft gestellt.

Download Dokumentation
Hier können Sie eine detaillierte

Dokumentation herunterladen (PDF, 2.6 MB)

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Wege im Drömling

Dies ist ein Beispiel, wie es vor dem Ausbau der Wege im Drömling aussah - eine Aufnahme von Reinhold Wagner, 2012 Dies ist ein Beispiel, wie es vor dem Ausbau der Wege im Drömling aussah - eine Aufnahme von Reinhold Wagner, 2012

 

Naturexperiment Blumenwiese statt Rasen

WAZ, 15.06.2010

Was passiert eigentlich, wenn man einen Rasen statt 15 nur 2 mal im Jahr mäht?

Die Auswirkungen können nach einem vierjährigen Experiment eindrucksvoll an der Brauschweiger Straße beobachtet werden.

Näheres können Sie dem Artikel aus der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung entnehmen.

Nach diesem Experiment 2010 wird die Wiese an der Braunschweiger Straße von einer Arbeitsgruppe des BUND Wolfsburg weiter betreut. Im Vordergrund steht die Dokumentation der Pflanzenentwicklung auf dieser Fläche. Das geschieht aufgrund einer jährlichen Daueruntersuchung: auf immer den gleichen "Dauerquadraten" werden dazu alle Pflanzenarten notiert. So erhält man einen genauen Überblick über die Entwicklung der Pflanzen auf dieser Fläche.

Durch die seit 2010 weiter erfolgenden Daueruntersuchung können wir erkennen, ob Arten zurückgehen oder gar verschwinden. Auch lässt sie Rückschlüsse auf die Pflege der Fläche zu.

Nach den Ergebnissen 2010 und der daraus abgeleiteten Empfehlung der Arbeitsgruppe an die Stadt wird die Wiese auch weiterhin nur ein- bis zweimal im Jahr gemäht. Dabei ist es wichtig, dass die erste Mahd erst ab Anfang Juli erfolgt.

Die weiterhin erfolgenden Daueruntersuchungen bestätigen aktuell die Pflanzenartenvielfalt auf der Wiese an der Braunschweiger Straße. Ein typischer Vertreter ein- bis zweijähriger Mähwiesen ist die Kuckucks-Lichtnelke.