Kreisgruppe Wolfsburg

Fernwärme: BUND fordert gerechte Kostenverteilung und Transparenz

18. Dezember 2023

Die LSW hat auf unsere Kritik an der Fernwärmeabrechnung (siehe WAZ 12. Oktober 2023) reagiert und bestätigt uns in unseren Forderungen nach gerechterer Kostenverteilung und Transparenz.

Die vorgetragenen Argumente gegen eine gerechte Verteilung von 70% verbrauchsabhängig und nur noch 30% verbrauchsunabhängig (statt aktuell 50:50) überzeugen uns nicht:

LSW: „Die Fernwärme für Heizung und Warmwasser muss vom Kraftwerk bis zum Heizkörper oder zum Wasserhahn transportiert werden. Dabei kommt es zu Wärmeverlusten unabhängig vom individuellen Verbrauch.“

BUND Antwort: Wärmeverluste, die auf dem Wege zum Verbraucher entstehen, müssen so aufgeteilt werden, dass derjenige, der mehr verbraucht, also mehr profitiert, auch stärker beteiligt wird.

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LSW: „Wer in einem Mietshaus ein innenliegendes Apartment hat, muss weniger heizen als der Bewohner einer Wohnung mit hohem Anteil an Außenwänden.“

BUND Antwort: Auch ein unterschiedlicher Wärmebedarf durch die Lage der Wohnung ist für uns kein Argument für die aktuelle 50:50 Kostenverteilung. Wer heute eine Wohnung mietet, erhält den durchschnittlichen Verbrauch über den Energie- bzw. Bedarfsausweis und trifft selbst die Entscheidung, ob er die Wohnung z.B. in der obersten Etage wegen der evtl. ruhigeren Lage trotz höherer Heizkosten bevorzugt.

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LSW: „Eine Familie mit mehreren Kindern in der Wohnung unter dem Dach kann die Heizkosten nicht so leicht senken wie der Single im Apartment im ersten Stock.“

BUND Antwort:
Familien mit mehreren Kindern sind in jedem Falle benachteiligt, denn der verbrauchsunabhängige Kostenanteil richtet sich nach der Größe der Wohnung (in m2)*. Auch sie würden eher profitieren, wenn dieser Anteil nur noch 30% betrüge, weil sie in der Regel mehr Platz brauchen.
*[Quelle: Siehe Abrechnung LSW „Information Wärmeabrechnung“]

 

Laut LSW sind Vermieter und somit u.a. auch die Wohnungsbaugesellschaften für den prozentualen Verteilerschlüssel der Kosten zuständig. Einen Hinweis darauf sucht man in den „Informationen zur Wärmeabrechnung“ der LSW-Rechnung vergeblich.

Der BUND ruft deshalb alle betroffenen Mieter dazu auf, bei ihren Vermietern eine Umstellung der Verteilung der Heizkosten auf 70% verbrauchsabhängig und 30% verbrauchsunabhängig zu fordern. Eine entsprechende Textvorlage finden Sie hier…

Besonders an die Wolfsburger Wohnungsbaugesellschaften, Neuland und VW Immobilien, appelliert der BUND, entsprechend zu reagieren, damit es zu einer einheitlichen Regelung in Wolfsburg kommt.

 

Zu guter Letzt zwei weitere Anmerkungen:

  • Nach §6a der HeizkostenV muss es übrigens auch „Vergleiche mit dem Verbrauch eines normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsnutzers derselben Nutzerkategorie“ geben und „einen Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs des jüngsten Abrechnungszeitraums des Nutzers mit seinem witterungsbereinigten Energieverbrauch im vorhergehenden Abrechnungszeitraum in grafischer Form“. Auf der LSW-Rechnung ist ja noch nicht einmal der auf der Grundlage der Heizkostenverteiler ermittelte eigene Verbrauch angegeben.

  • Die von der LSW empfohlene Abrechnung nach dem Abrechnungsunternehmen „Brunata Minol“ berücksichtigt die Notwendigkeit von Einsparungen wegen des Klimawandels offensichtlich nicht.

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